Kontraindikationen für Permanent Make-up und Tattoo Removal

 

In bestimmten Fällen darf eine Behandlung aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur nach ärztlicher Rücksprache durchgeführt werden. Die Sicherheit und Gesundheit stehen dabei immer im Vordergrund.

– Blutgerinnungsstörungen oder schweren Bluterkrankungen, da es zu verstärkten Blutungen und erschwerter Pigmentaufnahme kommen kann

– schlecht eingestelltem oder stark ausgeprägtem Diabetes, insbesondere bei bestehender Wundheilungsstörung

– Hepatitis A, B, C, D, E oder F, insbesondere bei aktiver oder nicht abgeklärter Infektion

– chronischen, akuten oder entzündlichen Hauterkrankungen im Behandlungsbereich, wie z. B. Ekzemen, Psoriasis, Dermatitis oder Rosacea im aktiven Stadium

– Allergie oder Unverträglichkeit gegenüber Lidocain oder anderen lokalen Betäubungsmitteln, sofern diese im Rahmen der Behandlung eingesetzt werden

– Epilepsie, insbesondere ohne stabile medikamentöse Einstellung

– akuten Herz- oder Kreislauferkrankungen, einschließlich instabiler Blutdrucksituationen

– Autoimmunerkrankungen oder sonstigen Immunerkrankungen, da Heilungsverlauf und Pigmentannahme beeinträchtigt sein können

– Herzschrittmacher oder implantierten elektronischen Geräten, insbesondere bei Behandlungen mit bestimmten technischen Geräten (individuelle Abklärung erforderlich)

– bekannter Verheilungsschwäche oder Neigung zu überschießender Narbenbildung (Keloide)

– Schwangerschaft und Stillzeit, da hormonelle Veränderungen das Ergebnis beeinflussen können und aus haftungsrechtlichen Gründen keine Behandlung erfolgt