Kontraindikationen für Permanent Make-up und Tattoo Removal
In bestimmten Fällen darf eine Behandlung aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur nach ärztlicher Rücksprache durchgeführt werden. Die Sicherheit und Gesundheit stehen dabei immer im Vordergrund.
– Blutgerinnungsstörungen oder schweren Bluterkrankungen, da es zu verstärkten Blutungen und erschwerter Pigmentaufnahme kommen kann
– schlecht eingestelltem oder stark ausgeprägtem Diabetes, insbesondere bei bestehender Wundheilungsstörung
– Hepatitis A, B, C, D, E oder F, insbesondere bei aktiver oder nicht abgeklärter Infektion
– chronischen, akuten oder entzündlichen Hauterkrankungen im Behandlungsbereich, wie z. B. Ekzemen, Psoriasis, Dermatitis oder Rosacea im aktiven Stadium
– Allergie oder Unverträglichkeit gegenüber Lidocain oder anderen lokalen Betäubungsmitteln, sofern diese im Rahmen der Behandlung eingesetzt werden
– Epilepsie, insbesondere ohne stabile medikamentöse Einstellung
– akuten Herz- oder Kreislauferkrankungen, einschließlich instabiler Blutdrucksituationen
– Autoimmunerkrankungen oder sonstigen Immunerkrankungen, da Heilungsverlauf und Pigmentannahme beeinträchtigt sein können
– Herzschrittmacher oder implantierten elektronischen Geräten, insbesondere bei Behandlungen mit bestimmten technischen Geräten (individuelle Abklärung erforderlich)
– bekannter Verheilungsschwäche oder Neigung zu überschießender Narbenbildung (Keloide)
– Schwangerschaft und Stillzeit, da hormonelle Veränderungen das Ergebnis beeinflussen können und aus haftungsrechtlichen Gründen keine Behandlung erfolgt
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